19 U 81/93•Oberlandesgericht Köln, 1993-12-10, 19 U 81/93
Full text
Oberlandesgericht Köln — 19 U 81/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-12-10
Aktenzeichen: 19 U 81/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:1210.19U81.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 4. März 1993 - 21 0 513/92 - abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.365,-- DM nebst 4 % Zinsen seit dem 5.8.1992 zu zahlen.
Es wird festgestellt, daß die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche materiellen Schäden aus dem Unfallereignis vom 7.9.1991 zu ersetzen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufuung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahren tragen die Klägerin 88,5 %, die Beklagte 21,5 %; die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 73 %, der Beklagten zu 27 % auferlegt. (*1)
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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