Oberlandesgericht Köln, 1993-11-24, 11 U 77/93

11 U 77/93Supreme CourtNov 24, 1993

Regest

Bei zu Unrecht eingetragenen Vormerkung findet § 849 BGB entsprechende Anwendung. Das schuldrechtliche vereinbarte Verfügungsverbot ist nicht im Wege einer Vormerkung zu sichern. Allerdings kann der für den Fall der verbotswidrigen Verfügung vertraglich vereinbarte Rückübertragungsanspruch durch Vormerkungsanspruch gesichert werden.

Full text

Oberlandesgericht Köln — 11 U 77/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-11-24

Aktenzeichen: 11 U 77/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:1124.11U77.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Normen: VORMERKUNG; VERFÜGUNGSVERBOT

Leitsätze

Bei zu Unrecht eingetragenen Vormerkung findet § 849 BGB entsprechende Anwendung.

Das schuldrechtliche vereinbarte Verfügungsverbot ist nicht im Wege einer Vormerkung zu sichern. Allerdings kann der für den Fall der verbotswidrigen Verfügung vertraglich vereinbarte Rückübertragungsanspruch durch Vormerkungsanspruch gesichert werden.

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