Oberlandesgericht Köln, 1993-10-20, 13 U 34/93

13 U 34/93Supreme CourtOct 20, 1993

Regest

Verlangt der frühere Pächter eines landwirtschaftlichen Betriebs von dem früheren Verpächter Zahlung eines Geldbetrages für ein Milchkontingent, sind für die Klage die ordentlichen Gerichte, nicht die Landwirtschaftsgerichte zuständig.

Full text

Oberlandesgericht Köln — 13 U 34/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-10-20

Aktenzeichen: 13 U 34/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:1020.13U34.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Normen: LANDWIRTSCH.VERF.GES. § 1 NRN. 1, 1A

Leitsätze

Verlangt der frühere Pächter eines landwirtschaftlichen Betriebs von dem früheren Verpächter Zahlung eines Geldbetrages für ein Milchkontingent, sind für die Klage die ordentlichen Gerichte, nicht die Landwirtschaftsgerichte zuständig.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 17. Dezember 1992 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 2 O 292/92 - wird zurückgewiesen. Die Kosten der Berufung trägt der Kläger. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 13.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in glei-cher Höhe leisten.

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