6 U 133/92•Oberlandesgericht Köln, 1993-09-17, 6 U 133/92
Oberlandesgericht Köln, 1993-09-17, 6 U 133/92
6 U 133/92Supreme CourtSep 17, 1993
Regest
Die Werbeankündigungen "Umweltfreundliches Bauen" und/oder "Vorbildliche Häuser aus umweltfreundlichen Werken" eines Fertighausanbieters verstoßen gegen das Irreführungsverbot des § 3 UWG, wenn nicht der jeweils angesprochene konkrete Umweltbezug klar angegeben ist oder die Aussage sich eindeutig und unmißverständlich auf den vom Werbenden für sein Produkt und/oder seine Produktionsweise tatsächlich in Anspruch genommenen Umweltaspekt (z.B. Abfallreduzierung) beschränkt.
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 133/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-09-17
Aktenzeichen: 6 U 133/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0917.6U133.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Normen: UWG § 3; UWG § 13 ABS. 2 NR. 2
Leitsätze
Die Werbeankündigungen "Umweltfreundliches Bauen" und/oder "Vorbildliche Häuser aus umweltfreundlichen Werken" eines Fertighausanbieters verstoßen gegen das Irreführungsverbot des § 3 UWG, wenn nicht der jeweils angesprochene konkrete Umweltbezug klar angegeben ist oder die Aussage sich eindeutig und unmißverständlich auf den vom Werbenden für sein Produkt und/oder seine Produktionsweise tatsächlich in Anspruch genommenen Umweltaspekt (z.B. Abfallreduzierung) beschränkt.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 30. Juni 1992 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 136/92 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Beklagten: 50.199,50 DM
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