27 U 202/92•Oberlandesgericht Köln, 1993-08-18, 27 U 202/92
Full text
Oberlandesgericht Köln — 27 U 202/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-08-18
Aktenzeichen: 27 U 202/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0818.27U202.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 14. Oktober 1992 verkündete Teilversäumnis- und Teilurteil des Landgerichts Köln - 20 O 89/92 - hinsichtlich der Entscheidung über den Feststellungsantrag zu Ziffer 1 der Klage aufgehoben; insoweit wird die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
Im übrigen wird das Urteil des Landgerichts wie folgt neu gefaßt:
Im Wege des Versäumnisurteils wird - unter Abweisung der gegen ihn gerichteten Zahlungsklage im übrigen - der Beklagte zu 2) verurteilt, an den Kläger 28.265,60 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 6. April 1992 zu zahlen.
Die Beklagten haben die durch ihre Säumnis im Berufungsrechtzug entstandenen Kosten zu tragen; die Entscheidung über die Kosten beider Rechtszüge im übrigen bleibt dem Landgericht vorbehalten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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