Oberlandesgericht Köln, 1993-07-14, 2 U 149/91

2 U 149/91Supreme CourtJul 14, 1993

Full text

Oberlandesgericht Köln — 2 U 149/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-07-14

Aktenzeichen: 2 U 149/91

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0714.2U149.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufungen der Klägerin und der Beklagten wird das am 10. September 1991 ver kündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 18 0 115/88 - teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin DM 52.739,99 nebst 8 % Zinsen aus DM 52.309,69 seit dem 19. April 1988 und aus weiteren DM 430,30 seit dem 07. August 1988 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehenden Berufungen der Klägerin und der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts vom vom 10. September 1991 werden zurückgewiesen.

Von den Kosten des ersten Rechtszuges haben die Beklagte 3/5 und die Klägerin 2/5 zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 44 % und der Beklagten zu 56 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Wert der Urteilsbeschwer übersteigt für beide Parteien jeweils DM 60.000,-- nicht.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.