22 U 34/93•Oberlandesgericht Köln, 1993-07-13, 22 U 34/93
Full text
Oberlandesgericht Köln — 22 U 34/93 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-07-13
Aktenzeichen: 22 U 34/93
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0713.22U34.93.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 8. Dezember 1992 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Langerichts Köln - 5 0 225/91 - wird zurückgewie-sen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird gestattet, die Vollstrekkung der Beklagten zu 1) gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 12.400,- DM und der Beklagten zu 2) gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 12.600,- DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in jeweils der gleichen Höhe leisten.
Die Sicherheitsleistungen können auch durch selbstschuldnerische unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossen-schaftsbank erbracht werden.
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