Oberlandesgericht Köln, 1993-07-13, 22 U 34/93

22 U 34/93Supreme CourtJul 13, 1993

Full text

Oberlandesgericht Köln — 22 U 34/93 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1993-07-13

Aktenzeichen: 22 U 34/93

ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0713.22U34.93.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 8. Dezember 1992 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Langerichts Köln - 5 0 225/91 - wird zurückgewie-sen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Vollstrekkung der Beklagten zu 1) gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 12.400,- DM und der Beklagten zu 2) gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 12.600,- DM abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in jeweils der gleichen Höhe leisten.

Die Sicherheitsleistungen können auch durch selbstschuldnerische unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossen-schaftsbank erbracht werden.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.