19 U 216/92•Oberlandesgericht Köln, 1993-06-25, 19 U 216/92
Full text
Oberlandesgericht Köln — 19 U 216/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-06-25
Aktenzeichen: 19 U 216/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0625.19U216.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 02.10.1992 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 43 O 144/89 - wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Klägerin wird das angefochtene Urteil im Zinsausspruch dahin abgeändert, daß die Klageforderung in Höhe 762.694,20 DM seit dem 27.05.1989 mit 2 % über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz zu verzinsen ist.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt die Beklagte.
Die Beklagte kann die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 960.000,00 DM abwenden, sofern nicht die Klägerin vor der Vollstrec-kung Sicherheit in gleicher Höhe leistet. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Sicherheit durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse zu erbringen.
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