27 U 217/92•Oberlandesgericht Köln, 1993-06-23, 27 U 217/92
Full text
Oberlandesgericht Köln — 27 U 217/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-06-23
Aktenzeichen: 27 U 217/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0623.27U217.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 28. Oktober 1992 verkündete Urteil der 2O. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 2O O 129/92 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise wie folgt abgeändert:
Unter Abweisung der Klage im übrigen wird die Beklagte verurteilt, die Wertpapiere
- 56 W. Schweizerische Versicherung Partizipationsscheine, Wertpapier Kenn-Nr.: O97465,
- 15.OOO Anleihen Gouvernment of C., fällig im Jahre 2OO3, verzinslich zu 9,5%, Wertpapier Kenn-Nr: 469721, auf das Depotkonto des Klägers, Depot-Kto. Nr.: 43845O7 bei der D. Bank, BLZ 37O 8OO 4O zur freien Verfügung zu übertragen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung von 76.OOO,OO DM abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet. Dem Kläger wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch in Form einer Bürgschaft einer deutschen Großbank oder öffentlichen Sparkasse abzuwenden.
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