6 U 214/92•Oberlandesgericht Köln, 1993-05-26, 6 U 214/92
Full text
Oberlandesgericht Köln — 6 U 214/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-05-26
Aktenzeichen: 6 U 214/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0526.6U214.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 10. November 1992 verkünde-te Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 478/92 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Beklagte verurteilt wird,
es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzuset-zenden Ordnungsgeldes bis zur Höhe von DM 500.000,00, ersatzweise von Ord-nungshaft, oder von Ordnungshaft bis zur Dauer von 6 Monaten, zu vollzie-hen am Geschäftsführer der Beklagten
zu unterlassen, in der an den Endverbraucher gerichteten Werbung innerhalb einer Zeit von 4 Wochen vor einem Saison-Schlußverkauf, wie nachstehend (in Ablichtung) wie-dergegeben, zu werben:
pp.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Beklagten: nicht über 60.000,00 DM.
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