27 U 216/92•Oberlandesgericht Köln, 1993-05-26, 27 U 216/92
Full text
Oberlandesgericht Köln — 27 U 216/92 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1993-05-26
Aktenzeichen: 27 U 216/92
ECLI: ECLI:DE:OLGK:1993:0526.27U216.92.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 9. Oktober 1992 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 130/91 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 4.874,46 DM nebst 10,5 % Zinsen für die Zeit vom 26. Juni 1990 bis zum 19. November 1991 sowie 4 % Zinsen seit dem 20. November 1991 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Gerichtskosten haben der Kläger 23/30 und die Beklagte zu 1) 7/30 zu tragen.
Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers haben dieser 23/30 selbst und die Beklagte zu 1) 7/30 zu tragen. Von den außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) haben diese 7/15 selbst und der Kläger 8/15 zu tragen. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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