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1 Ws 259/25•Oberlandesgericht Hamm, 2025-10-28, 1 Ws 259/25
Entscheidungsdatum: 2025-10-28
Aktenzeichen: 1 Ws 259/25
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:1028.1WS259.25.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird der Beschluss der VIl. großen Strafkammer des Landgerichts Essen vom 30.05.2025 dahin abgeändert, dass das Hauptverfahren gegen die Angeklagte vor dieser Strafkammer eröffnet wird.
Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens sowie die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen der Angeklagten hat die Landeskasse zu tragen.
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