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4 U 78/22•Oberlandesgericht Hamm, 2025-05-27, 4 U 78/22
4 U 78/22Supreme CourtMay 27, 2025
Zu den Anforderungen, die im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung an die rechtsmissbräuchliche Geltendmachung einer Vertragsstrafe gemäß § 242 BGB zu stellen sind
Entscheidungsdatum: 2025-05-27
Aktenzeichen: 4 U 78/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0527.4U78.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Normen: BGB § 339 Satz 2, § 315, § 242; UWG § 15a Abs. 2
Zu den Anforderungen, die im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung an die rechtsmissbräuchliche Geltendmachung einer Vertragsstrafe gemäß § 242 BGB zu stellen sind
Die Berufung des Klägers gegen das am 25.02.2022 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen (45 O 23/21) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens sowie die Kosten des Revisionsverfahrens (I ZR 83/23) werden dem Kläger auferlegt.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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