Oberlandesgericht Hamm, 2025-04-23, 10 W 49/25

10 W 49/25Supreme CourtApr 23, 2025

Regest

1. Dem nach dem Recht von Ontario/Kanada bestellten „Estate Trustee with a Will“, ist ein eigenes Recht zur Beantragung eines Erbscheins in Deutschland nicht zuzubilligen. 2. Der anglo-amerkanische „executor“ bzw. „trustee“ wird nur dann als Testamentsvollstrecker in einen deutschen Erbschein aufgenommen, wenn er über die Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten und die Verteilung des Nachlasses hinaus weitere Aufgaben hat und daher seine durch den Erblasser vorgesehene Rechtsstellung derjenigen eines deutschen Testamentsvollstreckers vergleichbar ist und sich seine Befugnisse auf Deutschland erstrecken. 3. Ein Erbscheinsantrag mit dem Zusatz "Für den gesamten Nachlass des Erblassers ist eine Treuhänderin/Nachlassverwalterin als „Estate Trustee with a Will“ nach dem Recht der kanadischen Provinz Ontario eingesetzt. Der Nachlass ist mit dem Erbfall auf die Treuhänderin übergegangen, "unter Ausschluss der Erbin“ ist abzulehnen.

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 10 W 49/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-04-23

Aktenzeichen: 10 W 49/25

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2025:0423.10W49.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Zivilsenat

Normen: FamFG § 108; FamFG § 109; FamFG § 352 b

Leitsätze

    1. Dem nach dem Recht von Ontario/Kanada bestellten „Estate Trustee with a Will“, ist ein eigenes Recht zur Beantragung eines Erbscheins in Deutschland nicht zuzubilligen.
    1. Der anglo-amerkanische „executor“ bzw. „trustee“ wird nur dann als Testamentsvollstrecker in einen deutschen Erbschein aufgenommen, wenn er über die Begleichung der Nachlassverbindlichkeiten und die Verteilung des Nachlasses hinaus weitere Aufgaben hat und daher seine durch den Erblasser vorgesehene Rechtsstellung derjenigen eines deutschen Testamentsvollstreckers vergleichbar ist und sich seine Befugnisse auf Deutschland erstrecken.
    1. Ein Erbscheinsantrag mit dem Zusatz "Für den gesamten Nachlass des Erblassers ist eine Treuhänderin/Nachlassverwalterin als „Estate Trustee with a Will“ nach dem Recht der kanadischen Provinz Ontario eingesetzt. Der Nachlass ist mit dem Erbfall auf die Treuhänderin übergegangen, "unter Ausschluss der Erbin“ ist abzulehnen.

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 6) vom 24.02.2025 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Bielefeld vom 16.01.2025 abgeändert.

Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 4) vom 23.09.2019 in der Fassung vom 30.04.2024 in Verbindung mit dem Schriftsatz vom 23.07.2024 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 4) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beteiligten zu 6).

Der Beschwerdewert beträgt 2.500.000,00 €.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.