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21 U 69/24•Oberlandesgericht Hamm, 2024-09-23, 21 U 69/24
Entscheidungsdatum: 2024-09-23
Aktenzeichen: 21 U 69/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0923.21U69.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 26.02.2024 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 8.540,00 € festgesetzt.
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