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5 ORs 37/24•Oberlandesgericht Hamm, 2024-09-19, 5 ORs 37/24
Entscheidungsdatum: 2024-09-19
Aktenzeichen: 5 ORs 37/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0919.5ORS37.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das angefochtene Urteil im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens und die den Nebenklägern darin entstandenen notwendigen Auslagen - an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Essen zurückverwiesen.
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