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5 UF 100/24•Oberlandesgericht Hamm, 2024-09-04, 5 UF 100/24
Entscheidungsdatum: 2024-09-04
Aktenzeichen: 5 UF 100/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0904.5UF100.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen
Der Senat beabsichtigt, ohne erneute mündliche Verhandlung zu entscheiden, § 68 Abs. 3 S. 2 FamFG. Die Beschwerde dürfte nach derzeitigem Sach- und Streitstand zurückzuweisen sein.
Der Antragsteller sollte eine Rücknahme seines Rechtsmittels in Erwägung ziehen und seine Entscheidung binnen zwei Wochen mitteilen.
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