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1 WF 124/24•Oberlandesgericht Hamm, 2024-09-03, 1 WF 124/24
Entscheidungsdatum: 2024-09-03
Aktenzeichen: 1 WF 124/24
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0903.1WF124.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat für Familiensachen
Auf die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Bad Oeynhausen vom 02.07.2024 (23 F 144/23) dahin abgeändert, dass der Verfahrenswert für die Ehescheidung auf 16.650 € und der Verfahrenswert für die Folgesache Versorgungsausgleich auf 9.450 € festgesetzt werden.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
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