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10 W 3/23•Oberlandesgericht Hamm, 2024-06-13, 10 W 3/23
Entscheidungsdatum: 2024-06-13
Aktenzeichen: 10 W 3/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0613.10W3.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Die Beteiligte zu 5. ist nicht berechtigt, die Vorlage der Krankenunterlagen der am 00.00.2021 verstorbenen Erblasserin Frau D., geborene X., geboren am 00.00.1925, den Zeitraum der Behandlung im B.-Hospital, F.-straße 00, H. vom 00.01.2017 bis 00.02.2017 betreffend, insbesondere den Aufnahmebefund/-bogen, die sog. "Fieberkurve", ärztliche, therapeutische und pflegerische Aufzeichnungen und Berichte, Pflegeüberleitungsbogen und den ärztlichen Entlassungsbericht gemäß §§ 30 FamFG, 142 Abs. 2 ZPO, 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu verweigern.
Die Beteiligte zu 5. trägt die zusätzlichen Kosten des Zwischenstreits.
Der Geschäftswert des Zwischenstreits wird auf bis zu 80.000,00 € festgesetzt.
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