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20 U 99/23•Oberlandesgericht Hamm, 2024-04-10, 20 U 99/23
Entscheidungsdatum: 2024-04-10
Aktenzeichen: 20 U 99/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2024:0410.20U99.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 22.03.2023 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Hagen (10 O 170/21) abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.337,99 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.02.2021 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 337,07 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 16 % und die Beklagte 84 %. Von den Kosten der Berufung tragen der Kläger 14 % und die Beklagte 86 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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