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2 U 168/22•Oberlandesgericht Hamm, 2023-11-13, 2 U 168/22
Entscheidungsdatum: 2023-11-13
Aktenzeichen: 2 U 168/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:1113.2U168.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Die Berufung der Beklagten gegen das am 10.08.2022 verkündete Urteil der Vorsitzenden der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist, ebenso wie das angefochtene Urteil des Landgerichts, ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
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