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6 UF 104/22•Oberlandesgericht Hamm, 2023-10-27, 6 UF 104/22
Entscheidungsdatum: 2023-10-27
Aktenzeichen: 6 UF 104/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:1027.6UF104.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen
Auf die Beschwerde der Kindesmutter vom 16.08.2022 wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Paderborn vom 11.07.2022 (87 F 117/21) teilweise abgeändert. Anstelle des Jugendamtes der Stadt A werden die Großeltern des Kindes O. P., M. und G. P., V.-straße #, ##### A, gemeinschaftlich zu Vormündern für O. bestellt.
Der Teilbereich der Sorge "Beantragung von Hilfen zur Erziehung" wird mit Einverständnis der Vormünder auf das Jugendamt der Stadt A, J.-straße ##, ##### A, als Pfleger übertragen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000,00 EUR festgesetzt.
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