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10 U 38/23•Oberlandesgericht Hamm, 2023-06-06, 10 U 38/23
Entscheidungsdatum: 2023-06-06
Aktenzeichen: 10 U 38/23
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0606.10U38.23.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 300,00 € festgesetzt.
Es wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, die Berufung der Beklagten gemäß § 522 Abs. 1 ZPO als unzulässig zu verwerfen.
Die Beklagte erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen.
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