Oberlandesgericht Hamm, 2023-05-23, 28 U 54/21

28 U 54/21Supreme CourtMay 23, 2023

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 54/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-05-23

Aktenzeichen: 28 U 54/21

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0523.28U54.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 04.03.2021 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Klage- und Berufungshauptantrag zu Ziff. 2. als unzulässig abgewiesen wird.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Streithilfe.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte oder ihre Streithelferin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.