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20 U 86/22•Oberlandesgericht Hamm, 2023-02-15, 20 U 86/22
Entscheidungsdatum: 2023-02-15
Aktenzeichen: 20 U 86/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0215.20U86.22.00
Dokumenttyp: Berichtigungsbeschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
im Rubrum dahin berichtigt,
vertreten wird, das Rubrum auf Seiten der Beklagten also wie folgt lautet:
,
im Tatbestand dahin berichtigt, dass der 1. Satz des 3. Absatzes unter I. (Seite 3 des Urteils) anstatt:
„Die Beklagte ist eine Anstalt öffentlichen Rechts.“
lautet:
„Die Beklagte ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts“
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