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4 U 131/22•Oberlandesgericht Hamm, 2023-01-24, 4 U 131/22
Entscheidungsdatum: 2023-01-24
Aktenzeichen: 4 U 131/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2023:0124.4U131.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 06.05.2022 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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