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10 W 79/22•Oberlandesgericht Hamm, 2022-12-15, 10 W 79/22
Entscheidungsdatum: 2022-12-15
Aktenzeichen: 10 W 79/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:1215.10W79.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Zivilsenat
Auf die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 18.05.2022 wird der Festsetzungsbeschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht – Warstein vom 21.10.2021 abgeändert.
Dem Beteiligten zu 1) wird für seine Tätigkeit eine Vergütung aus der Landeskasse in Höhe von 422,87 Euro festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Gegenstandswert der Beschwerde wird auf 119,51 Euro festgesetzt.
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