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4 U 88/21•Oberlandesgericht Hamm, 2022-11-24, 4 U 88/21
4 U 88/21Supreme CourtNov 24, 2022
Zum schlagwortartig so bezeichneten "Recht auf Vergessen" (hier: Presseberichte aus dem Jahr 2011 über Fehlverhalten des damaligen Geschäftsführers eines Fußballvereins im Online-Archiv einer Tageszeitung).
Entscheidungsdatum: 2022-11-24
Aktenzeichen: 4 U 88/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:1124.4U88.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Normen: BGB § 1004 Abs. 1 Satz 2; BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 5
Zum schlagwortartig so bezeichneten "Recht auf Vergessen" (hier: Presseberichte aus dem Jahr 2011 über Fehlverhalten des damaligen Geschäftsführers eines Fußballvereins im Online-Archiv einer Tageszeitung).
Die Berufung des Klägers gegen das am 22.06.2021 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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