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5 Ws 272/22•Oberlandesgericht Hamm, 2022-11-17, 5 Ws 272/22
Entscheidungsdatum: 2022-11-17
Aktenzeichen: 5 Ws 272/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:1117.5WS272.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Die Beschwerde wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung, welche durch das Beschwerdevorbringen nicht ausgeräumt werden, als unbegründet verworfen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet (§ 66 Abs. 8 GKG).
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