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9 U 64/21•Oberlandesgericht Hamm, 2022-09-16, 9 U 64/21
Entscheidungsdatum: 2022-09-16
Aktenzeichen: 9 U 64/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0916.9U64.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil der Einzelrichterin der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 14.04.2021 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz tragen die Klägerin zu 1) zu 73 % und die Klägerin zu 2) zu 27 %.
Dieses und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerinnen dürfen die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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