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5 UF 44/22•Oberlandesgericht Hamm, 2022-09-16, 5 UF 44/22
Entscheidungsdatum: 2022-09-16
Aktenzeichen: 5 UF 44/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0916.5UF44.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den am 04.02.2022 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Detmold wird als unzulässig verworfen, soweit sie die Entscheidung zum Kindesunterhalt betrifft.
Im Übrigen wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Detmold auf die Beschwerde unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert:
In Abänderung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 04.06.2020, II – 5 UF 255/19, wird der Antragsteller verpflichtet, an die Antragstellerin folgenden Trennungsunterhalt zu zahlen:
ab Juli 2021 monatlich 1.241,00 €,
ab Januar 2022 monatlich 1.160,00 €
ab Juli 2022 monatlich 1.138,00 € und
ab Oktober 2022 monatlich 1.064,00 €.
Im Übrigen bleibt der Antrag zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 3/5 und die Antragsgegnerin zu 2/5.
Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.
Der Beschwerdewert wird auf 27.792,00 € festgesetzt.
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