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30 U 319/18•Oberlandesgericht Hamm, 2022-08-17, 30 U 319/18
Entscheidungsdatum: 2022-08-17
Aktenzeichen: 30 U 319/18
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0817.30U319.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 04.06.2018 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bochum, AZ. I-6 O 18/18, wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Dieses Urteil und das angegriffene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem jeweiligen Urteil insgesamt gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte seinerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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