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13 U 136/21•Oberlandesgericht Hamm, 2022-08-09, 13 U 136/21
Entscheidungsdatum: 2022-08-09
Aktenzeichen: 13 U 136/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0809.13U136.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Einzelrichterin des Landgerichts Bochum vom 16. März 2021 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn die die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens beträgt bis 65.000,00 €.
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