Oberlandesgericht Hamm, 2022-05-19, 6 U 137/21

6 U 137/21Supreme CourtMay 19, 2022

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 6 U 137/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-05-19

Aktenzeichen: 6 U 137/21

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0519.6U137.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 17.06.2021 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster (02 O 11/21) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.

Der vorliegende Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.