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4 U 84/21•Oberlandesgericht Hamm, 2022-05-17, 4 U 84/21
Entscheidungsdatum: 2022-05-17
Aktenzeichen: 4 U 84/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0517.4U84.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Auf die Berufung des Klägers wird das am 01.07.2021 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Paderborn (Aktenzeichen 7 O 37/20) abgeändert.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.08.2020 zu zahlen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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