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9 U 155/21•Oberlandesgericht Hamm, 2022-04-26, 9 U 155/21
Entscheidungsdatum: 2022-04-26
Aktenzeichen: 9 U 155/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0426.9U155.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund (21 O 16/21) vom 16.09.2021 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels - einschließlich der Kosten der Nebenintervention - trägt der Kläger.
Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert die Berufungsinstanz wird auf 9.368,93 EUR festgesetzt.
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