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17 U 4/22•Oberlandesgericht Hamm, 2022-04-25, 17 U 4/22
Entscheidungsdatum: 2022-04-25
Aktenzeichen: 17 U 4/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0425.17U4.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilsenat
Die Berufung der Klägerin gegen das am 01.10.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Dortmund, 6 O 178/20, wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses und das angefochtenen Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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