Oberlandesgericht Hamm, 2022-04-12, 7 U 1/21

7 U 1/21Supreme CourtApr 12, 2022

Regest

Allein die Umstände eines lohnenden Streifschadens mit geringem Verletzungsrisiko unter Einsatz typischerweise bei einem manipulierten Unfall eingesetzter Fahrzeuge sowie zwei Unfallereignisse innerhalb von zwei Wochen genügen nicht zwingend – so hier – für die Annahme einer Einwilligung in einen Verkehrsunfall.

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 7 U 1/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-04-12

Aktenzeichen: 7 U 1/21

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0412.7U1.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilsenat

Normen: § 7 StVG

Leitsätze

Allein die Umstände eines lohnenden Streifschadens mit geringem Verletzungsrisiko unter Einsatz typischerweise bei einem manipulierten Unfall eingesetzter Fahrzeuge sowie zwei Unfallereignisse innerhalb von zwei Wochen genügen nicht zwingend – so hier – für die Annahme einer Einwilligung in einen Verkehrsunfall.

Tenor

Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.

Es besteht Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen.

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