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31 Sch 6/19•Oberlandesgericht Hamm, 2022-03-28, 31 Sch 6/19
Entscheidungsdatum: 2022-03-28
Aktenzeichen: 31 Sch 6/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0328.31SCH6.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Der Antrag des Schiedsklägers auf Aufhebung des Schiedsspruchs wird abgewiesen.
Die Kosten des Schiedsverfahrens werden dem Schiedskläger auferlegt.
Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für dieses Verfahren wird auf 285.715,- € festgesetzt.
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