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25 U 70/21•Oberlandesgericht Hamm, 2022-03-25, 25 U 70/21
Entscheidungsdatum: 2022-03-25
Aktenzeichen: 25 U 70/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0325.25U70.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
I.
Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Antragsfrist für die Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.
II.
Die Berufung des Klägers gegen das am 10.09.2021 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird als unzulässig verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 14 838,35 EUR festgesetzt.
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