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15 W 89/22•Oberlandesgericht Hamm, 2022-03-24, 15 W 89/22
Entscheidungsdatum: 2022-03-24
Aktenzeichen: 15 W 89/22
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0324.15W89.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 16.02.2022 und auf die Beschwerde des Beteiligten zu 5) vom 22.02.2022 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht – vom 3.02.2022 – in der Fassung durch den Beschluss vom 24.03.2022
beschlossen:
Unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerden wird der Geschäfts- wert für das Verfahren auf Einziehung des Erbscheins auf 328.555,00 Euro festgesetzt.
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