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3 U 80/19•Oberlandesgericht Hamm, 2022-02-07, 3 U 80/19
Entscheidungsdatum: 2022-02-07
Aktenzeichen: 3 U 80/19
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2022:0207.3U80.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 16.05.2019 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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