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4 W 49/20•Oberlandesgericht Hamm, 2021-09-20, 4 W 49/20
Entscheidungsdatum: 2021-09-20
Aktenzeichen: 4 W 49/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0920.4W49.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Die Beschwerde des Beklagten gegen die mit Beschluss des Landgerichts Essen vom 11.03.2020 (44 O 40/19) erfolgte Wertfestsetzung und Zurückweisung des Antrags auf Streitwertbegünstigung wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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