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I-28 U 11/21•Oberlandesgericht Hamm, 2021-09-14, I-28 U 11/21
Entscheidungsdatum: 2021-09-14
Aktenzeichen: I-28 U 11/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0914.I28U11.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 11.12.2020 verkündete Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 11.511,89 EUR festgesetzt.
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