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28 U 76/21•Oberlandesgericht Hamm, 2021-09-14, 28 U 76/21
Entscheidungsdatum: 2021-09-14
Aktenzeichen: 28 U 76/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0914.28U76.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 01.03.2021 verkündete Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Detmold wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieser Beschluss ist vorläufig vollstreckbar.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis 16.000 Euro festgesetzt.
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