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1 RVs 48/21•Oberlandesgericht Hamm, 2021-08-05, 1 RVs 48/21
1 RVs 48/21Supreme CourtAug 5, 2021
Eine unzureichende richterliche Unterschrift unter einem amtsgerichtlichen Urteil führt wegen des daraus resultierenden Fehlens von Urteilsgründen zur von Amts wegen zu beachtenden Unwirksamkeit einer Berufungsbeschränkung.
Entscheidungsdatum: 2021-08-05
Aktenzeichen: 1 RVs 48/21
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0805.1RVS48.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Normen: StPO §§ 275 Abs. 2, 318
Eine unzureichende richterliche Unterschrift unter einem amtsgerichtlichen Urteil führt wegen des daraus resultierenden Fehlens von Urteilsgründen zur von Amts wegen zu beachtenden Unwirksamkeit einer Berufungsbeschränkung.
Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Dortmund zurückverwiesen.
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