Oberlandesgericht Hamm, 2021-03-03, 31 U 17/20

31 U 17/20Supreme CourtMar 3, 2021

Full text

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 17/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-03-03

Aktenzeichen: 31 U 17/20

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0303.31U17.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 06.11.2019 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen (Az.: 8 O 58/19) wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf bis zu 25.000,- € festgesetzt.

Dieser Beschluss und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Beschlusses und des angefochtenen Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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