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4 RVs 118/20•Oberlandesgericht Hamm, 2021-02-16, 4 RVs 118/20
4 RVs 118/20Supreme CourtFeb 16, 2021
1. Der Anspruch auf rechtliches Gehör beinhaltet u.a. auch, dass dem Angeklagten Gelegenheit gegeben wird, sich zu den entscheidungserheblichen Umständen äußern zu können. Eine falsche Belehrung des Angeklagten kann zu einer Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör führen. 2. Zwar entfällt grundsätzlich die Beweiskraft des Protokolls, wenn eine Protokollperson durch eine nachträgliche Erklärung von dessen Inhalt abrückt. Dies gilt jedoch für die nur einseitige Erklärung dann nicht, wenn damit die tatsächliche Grundlage für eine Verfahrensrüge des Angeklagten entfällt
Entscheidungsdatum: 2021-02-16
Aktenzeichen: 4 RVs 118/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0216.4RVS118.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Normen: StPO § 274; GG Art. 103 Abs. 1
Das angefochtene Urteil wird mit den zu Grunde liegenden Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsmittels - an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Münster zurückverwiesen.
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