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21 U 68/14•Oberlandesgericht Hamm, 2021-01-28, 21 U 68/14
Entscheidungsdatum: 2021-01-28
Aktenzeichen: 21 U 68/14
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0128.21U68.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 28.02.2014 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.230,33 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.09.2012 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 77 % und der Beklagte zu 23 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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