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8 U 66/20•Oberlandesgericht Hamm, 2021-01-25, 8 U 66/20
Entscheidungsdatum: 2021-01-25
Aktenzeichen: 8 U 66/20
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2021:0125.8U66.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Die Berufung des Klägers gegen das am 03.04.2020 verkündete Urteil des
Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung aus beiden Urteilen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der aus den Urteilen vollstreckbaren Beträge abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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